wir beginnen zur Einstimmung mit einer leichten Frage für Berlinkenner (und solche die es werden wollen): Was fehlt in Berlin nach dem Wahldesaster und der Wiederholungsentscheidung des Verfassungsgerichts noch immer?
Richtig, das war leicht: eine Bitte um Entschuldigung dafür, dass wegen unfassbarer Schlampereien bei der Vorbereitung der Wahl fast 1,9 Millionen Menschen sowohl umsonst als auch vergeblich ein Sonntag versaut und ihr Vertrauen in die funktionierende Demokratie in der Hauptstadt eines zivilisierten Landes leichtfertig und fahrlässig erschüttert wurde.
Von wem denn auch? Wer sich entschuldigen will, hat zuvor Schuld auf sich geladen, das ist die herrschende Logik. Und Schuld hat grundsätzlich niemand in Berlin, der Hauptstadt der organisierten Unzuständigkeit. Für die Regierende Bürgermeisterin liegt die Verantwortung „auf vielen Schultern“ – auf welchen konkret, sagt sie nicht. Nur so viel: „Ich bin heute in Verantwortung, war aber nicht in Verantwortung, als diese Wahl erfolgt ist.“ Dass sie heute nur aufgrund einer rechtswidrigen Wahl „in Verantwortung“ ist, wofür auch immer, scheint Giffey kein bisschen zu irritieren.
Das Verfassungsgericht hat sich zur Verantwortung für das Wahldesaster dagegen sehr klar geäußert: „Verantwortlich für die Vorbereitung der Wahlen sind die Landeswahlleitung und ergänzend die Senatsverwaltung für Inneres. Die Vorbereitung der Wahl muss darauf ausgerichtet sein, die Grundsätze der Allgemeinheit, Gleichheit und Öffentlichkeit der Wahl zu gewährleisten.