Verfassungsgericht: Innenverwaltung hat versagt

Das Verfassungsgericht hat sich zur Verantwortung für das Wahldesaster dagegen sehr klar geäußert: „Verantwortlich für die Vorbereitung der Wahlen sind die Landeswahlleitung und ergänzend die Senatsverwaltung für Inneres. Die Vorbereitung der Wahl muss darauf ausgerichtet sein, die Grundsätze der Allgemeinheit, Gleichheit und Öffentlichkeit der Wahl zu gewährleisten. Dem sind die Landeswahlleitung und die Senatsverwaltung für Inneres nicht gerecht geworden.“

Nur ein einziges Mal, am 21. Mai 2021, also fünf Monate vor der Wahl, fragte der Innensenator bei den Bezirken nach dem Stand der Vorbereitung. Am 6. Juli 2021 wurden die Antworten erfasst. „Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl sind nicht vorgetragen und auch sonst nicht ersichtlich“, schreibt das Gericht. Aber eine Stellungnahme des damaligen Innensenators ist dokumentiert: „Wir sind sehr gut vorbereitet auf alles, was geschehen kann.“

Andreas Geisel ist, Stand heute früh, weiter Mitglied des Senats. Seine Haltung: „Ich habe mich entschlossen zu arbeiten. Was würde es besser machen, wenn ich zurücktrete?“

Wer und was das Demokratiedesaster in der Hauptstadt verursacht hat und warum es politisch folgenlos bleibt, habe ich in einem Essay für die aktuelle Ausgabe der „Zeit“ beschrieben – mit einem Digital-Abo der Wochenzeitung können Sie es auch hier unter diesem Link lesen (Abo).