Unklare Formulierung im Berliner Service-Portal: Bürgeramt beglaubigt nur bestimmte Dokumente

Amt, aber ein bisschen unglücklich: Die Bürgerämter beglaubigen gegen Gebühr Unterschriften auf Dokumenten für deutsche Behörden sowie auf solchen, „die Sie wegen eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen“. Darauf beriefen sich Eltern eines 14-Jährigen, um ihre Unterschriften unter der Vollmacht eines Reiseveranstalters beglaubigen zu lassen, die die Großeltern für eine Oma-Opa-Enkel-Tour in den Herbstferien brauchen. Das Bürgeramtspersonal lehnte ab, obwohl „andere Vorschrift“ und „andere Stelle“ doch zuzutreffen schien. Auf CP-Anfrage teilt die Innenverwaltung mit, dass das Amt richtig entschieden habe: „Es ist hier nicht erkennbar, dass der in Rede stehende Vordruck aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen rechtlichen Vorschrift vorgelegt werden muss. Er dient offensichtlich der privatrechtlichen Absicherung.“ Merke: Die Formulierung „andere Vorschrift / andere Stelle“ im Berliner Serviceportal meint nicht jede Vorschrift und jede Stelle.