Unruhe bei der Jungen Union in Berlin: Vorstandswahlen müssen wiederholt werden

Viele Parteifreunde haben den neuen Vorsitzenden der JU nicht anerkannt. Zudem hatte sein Kontrahent eine Wahlprüfung verlangt. Die zeigt jetzt: Die Abstimmung war unrechtmäßig. Von Lotte Buschenhagen und Anke Myrrhe

Unruhe bei der Jungen Union in Berlin: Vorstandswahlen müssen wiederholt werden
Fahnen mit dem Logo der Jungen Union (JU) wehen im Wind. Foto: dpa-Zentralbild/Monika Skolimowska

Bei der CDU geht es allerdings auch nicht besser zu – zumindest beim sogenannten Nachwuchs. Erinnern Sie sich noch an den schwarzen Punkt im grünen Gebiet? Der einzige CDU-Abgeordnete mit Direktmandat im Wahlkreis rund um die Friedrichstraße, Lucas Schaal (33), wollte im Frühjahr Landesvorsitzender der Jungen Union werden (inkl. Drohungen an Parteifreunde, CP vom 13.4.). Im Juli hatte sich sein Kontrahent Harald Burkart (28) in einer achtstündigen Online-Sitzung zum Vorsitzenden wählen lassen, Schaal war aufgrund des Verfahrens nicht angetreten. Acht von zwölf Kreisvorsitzenden hatten die Wahl Burkarts daraufhin nicht anerkannt. Der Streit wurde heftig und teils öffentlich ausgetragen, mit Denunziationen und Anwälten.

Nun hat das Landesparteigericht entschieden: Die Vorstandswahlen hätten so nicht durchgeführt werden dürfen. Es gab weder die erforderliche Genehmigung des Generalsekretärs, noch dürfen laut Satzung Landeskonferenzen und Wahlen digital durchgeführt werden.

„Mir geht es – im Gegensatz zu anderen – um die JU und nicht um eine möglichst steile parteipolitische Karriere für mich selbst“, hatte Burkart im Juli gesagt. Mal sehen, ob das noch gilt.