Luthe gibt nicht auf

Apropos Neuauszählung: Das neugewählte Parlament soll – wie geplant – am Donnerstag zum ersten Mal tagen. Das Landesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von Marcel Luthe abgelehnt, der erreichen wollte, dass mit der ersten Sitzung bis zum Ergebnis der Wahlprüfung gewartet wird. Die Mängel seien so gravierend, dass dem neuen Parlament die demokratische Legitimation fehle, hatte Luthe argumentiert. Das Gericht wies den Antrag gestern mit der Begründung ab, das Parlament müsse spätestens sechs Wochen nach der Wahl zusammentreten.

Luthe hingegen will das nicht hinnehmen und hat am Abend eine Anhörungsrüge erhoben. Der Entscheidung des Gerichts sei nicht zu entnehmen, „dass sich das Gericht mit den Argumenten des Antragstellers
auseinandergesetzt hat“, schreibt der fraktionslose Abgeordnete in seiner Begründung. „Denn um festzustellen, ob hier eine Frist zwischen Wahlen und erstem Zusammentreten (zwingend) einzuhalten ist, muss zunächst geklärt werden, ob überhaupt eine (den demokratischen) Grundsätzen genügende Wahl stattgefunden hat.“ Zweifel daran sind durchaus angebracht (siehe CPs 27.9. ff.).