Zitat vom Dienstag, 16.01.2018

„Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam.“

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch, Paragraf 270 a, darf bei bargeldlosem Bezahlen keine Gebühr mehr erhoben werden.