Frühere AfD-Abgeordnete darf Richterin bleiben

Radikale dürfen frei ihren Beruf wählen. Selbst wenn sie im Bundestag radikal freidrehen und von Flüchtlingen angeblich eingeschleppte Krankheiten herbeizureden versuchen wie die Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann. Die für die AfD aktive Politikerin sollte nicht wieder als Richterin ans Landgericht gehen, sondern nach dem Willen von Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) in den vorzeitigen Ruhestand. Nun bekam sie das Recht zugesprochen, weiter Recht zu sprechen. Denn Bundestagsreden sind frei – auch von jeglicher Ahndung. Selbst wenn sie frei jeglicher Ahnung sind.