„Bewusst verletzend“ hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel das „Schmähgedicht“ von Jan Böhmermann auf den türkischen Staatspräsidenten genannt. Das Berliner Verwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob sie diese Einschätzung zurücknehmen muss. Eine entsprechende Unterlassungsklage Böhmermanns wird am 16. April verhandelt