Eilantrag gegen Berlin-Wahl gescheitert
Augen zu und durch: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag des Abgeordneten Marcel Luthe gegen die Rechtmäßigkeit der Berlin-Wahl nicht stattgegeben. Ein Richter las den Einspruch, fand ihn aber nicht stichhaltig genug für eine Verschiebung der Auftaktsitzung des neuen Berliner Parlaments, berichtet mein Kollege Alexander Fröhlich. Nun wird die Sache nachträglich behandelt – hoffentlich nicht nachrangig.