Polizei: Videos im Netz sind keine Hilfe
Die Botschaft der Polizei war eindeutig: „Zivile Helden hätten auf viele verschiedene Arten helfen können. Ein Video des Geschehens ins Netz zu stellen ist KEINE Hilfe.“ Das Video des sogenannten U-Bahn-Pöblers hatte bei Twitter die Runde gemacht, nun fand mein Kollege Alexander Fröhlich heraus: Es handelte sich um Beweismaterial, veröffentlicht von einem Beamten. Die illegale Öffentlichkeitsfahndung hat gewirkt: Der Pöbler wurde festgenommen – und freut sich auf Strafmilderung wegen Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien.