Haftstrafe für Ziegen-Schlachtung

Die beiden Rumänen, die in der Hasenheide eine Ziege geschlachtet haben, müssen für mehrere Monate ins Gefängnis. Dass sie Hunger hatten, ließ die Richterin nicht gelten, weil sie betrunken waren: „Für Alkohol war Geld da, sie hätten sich Essen kaufen können.“ Eine Bewährung ließ sie nicht zu: Weil die Männer keinen festen Wohnsitz und keinen Arbeitsvertrag haben, sei die Sozialprognose schlechter. Verbessern wird sich die im Gefängnis wahrscheinlich auch nicht – aber wenigstens gibt es da regelmäßige Mahlzeiten.