Verfassungsgericht prüft Volksbegehren zum Verbot privater Autofahrten
Das Landesverfassungsgericht befasst sich heute mit der Frage, ob das Autofahren in der Berliner Innenstadt weitgehend verboten werden darf. Anlass ist das Volksbegehren der Initiative „Berlin autofrei“, das Privatleuten ohne Mobilitätseinschränkungen nur noch an maximal zwölf Tagen im Jahr Autofahrten innerhalb des S-Bahn-Rings erlauben will. Der rot-grün-rote Vorgängersenat hatte das Vorhaben 2022 als verfassungswidrig abgelehnt.