Berliner Freiheit in Jeans

Berliner Freiheit gesichert: Weil eine Studentin in Jeans und gepunktetem Oberteil zur Prüfung erschienen war, hatte ihre Dozentin ihr einen Punkt abgezogen („eine weiße Leinenhose und Black Shirt mit Ethnokette oder einem lieblichen oder auch strengen Blouson“ sowie „ein Top mit elegantem Kurzjackett“ wären okay gewesen). Das war nicht rechtens, entschied jetzt das Verwaltungsgericht und verpflichtete die Hochschule, ein neues Abschlusszeugnis auszustellen. Eine Prüfung anhand der Kleidung zu bewerten, sei zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gelte aber nur für Fälle, in denen die Kleidung selbst Prüfungsgegenstand sei – wie etwa im Fach Modedesign. Beim nächsten Mal dann alle in Jogginghose.