BGH-Urteil: Gewinnbringende Untervermietung verboten

Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Mieter dürfen ihre Wohnung nicht gewinnbringend untervermieten. Im konkreten Fall ging es um einen Berliner, der seine Zwei-Zimmer-Wohnung (460 Euro) während einer längeren Reise untervermietete – für 962 Euro. Reaktionen aus der Hauptstadt der Untervermieter lesen Sie hier.