Stichwort sozial: Vor einigen Wochen hatten wir im Checkpoint darüber berichtet, dass die Neue Chance gGmbH für die Notunterkunft in der Rathenower Straße Arbeitskräfte sucht (14 Stunden pro Tag / 70 Euro). Dazu erklärt jetzt der Senat: „Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (…) bestimmt in § 22 Absatz 3 Alternative 2, dass von diesem Gesetz die Vergütung von ehrenamtlich Tätigen nicht geregelt wird. (…) Der Berliner Senat sieht die in der Fragestellung angesprochene Tätigkeit der Betreuung wohnungsloser Menschen insofern nicht als mindestlohnpflichtig an (Q: Anfrage MdA Katrin Vogel, CDU).