Auftrag des Senats für Corona-Testzentren endgültig rechtswidrig
Wegen der fehlerhaften Vergabe der zwölf landeseigenen Corona-Testzentren an den Betreiber 21DX durch die Senatsgesundheitsverwaltung haben wir im Checkpoint oft tiefer gebohrt als die meisten Nasenstäbchen. Nun hat das Berliner Kammergericht endgültig klargestellt: Die Vergabe war rechtswidrig. 21DX erhielt allein 2021 44 Millionen Euro. Mitbewerber können jetzt Schadensersatz vom Land fordern.