Vergabekammer entscheidet über Testcenter-Auftrag
Die Kammer hatte einen Auftrag für Berliner Corona-Teststellen an eine Münchner Firma bereits für unwirksam erklärt. Jetzt legte auch ein Konkurrent Beschwerde ein. Von Lorenz Maroldt
Die Vergabekammer will heute über eine Beschwerde im Zusammenhang mit der dritten Ausschreibung zur Vergabe der Corona-Teststellen entscheiden – ein Unternehmen war von der Teilnahme ausgeschlossen worden, weil der Senat die erforderliche Referenz nicht für ausreichend hielt. Checkpoint-Tipp: die Kammer wird das anders sehen. Den Zuschlag für den millionenschweren Auftrag erhielt das Münchner Unternehmen 21DX, mit deren Führungskräften der „Gesamtkoordinator Testung“ der Gesundheitsverwaltung einen außergewöhnlich saloppen und vertraut wirkenden Umgangston pflegt („Liebe Evelyn, wir verlängern“ – CP v. 10.1.).
Die 21DX-Mitgründerin und Geschäftsführerin Martina Samwer bestritt jetzt im Gespräch mit dem Checkpoint jegliche unlautere Einflussnahme auf die Vergabe – zu keinem Zeitpunkt habe sich 21DX einen unstatthaften Wettbewerbsvorteil verschafft oder sei ein solcher gewährt worden. Auch gab und gebe es zwischen Beschäftigten des Unternehmens und der Senatsseite keinerlei persönliche Bekanntschaften oder Kontakte über die geschäftliche Kommunikation hinaus. Der informell wirkende Ton sei der Intensität der Arbeitsbeziehung geschuldet.
21DX wurde im Juli 2020 gegründet, im November 2020 erhielt das Unternehmen, das damals nach eigenen Angaben über 100 Beschäftigte verfügte, den ersten Senatsauftrag. Insgesamt gab es in Berlin bis jetzt drei Ausschreibungen über die Vergabe des Betriebs von Teststellen. Zu Beginn der Pandemie hatte der Senat zunächst Schwierigkeiten, einen geeigneten Anbieter zum Aufbau der nötigen Infrastruktur zu finden. Später gab es mehrere Angebote, ein Teil der Lose wurde an verschiedene Unternehmen vergeben. Im Zuge der zweiten Ausschreibung bat der Senat 21DX, die Leistungsbeschreibung zu detaillieren. Dies wurde später Teil der Ausschreibungsdokumente. 21DX-Geschäftführerin Samwer sagt dazu, dies sei im Einklang mit dem Vergaberecht geschehen und transparent kommuniziert worden.
Bis zur Entscheidung in der Hauptsache hatte die Vergabekammer die Verlängerung der Interimsbeauftragung von 21DX vom 25.11.2021 mit Wirkung ab dem 1.1.2022 vorläufig untersagt. Sollte die Ausschreibung wiederholt werden, kann sich auch 21DX daran wieder beteiligen. Unter den zugelassenen Angeboten wird dann das günstigste berücksichtigt.