Berliner Lehrerinnen und Lehrer müssen doch nicht ihre Tattoos zeigen

Mein Körper gehört mir. Außer, wenn man in Berlin eine verbeamtete Lehrkraft werden möchte. In einem Fragebogen sollten Bewerberinnen und Bewerber „Position, Größe, Beschreibung und die persönliche Bedeutung“ ihrer Tätowierungen mitteilen, „inklusive Fotos von jedem Tattoo“. Intimtattoos nicht ausgenommen. Überprüft vom Amtsarzt. Nach Affären um verfassungsfeindliche Tattoos von Amtspersonen in Pankow und in Brandenburg durchaus nachvollziehbar. Dennoch zog die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft öffentlich blank und mit Protest gegen den Fragebogen zu Felde. Die Bildungsverwaltung hielt sich erst bedeckt, ließ die Sache dann aber doch fallen. Ein typischer Fall von: Haut drauf!