30.000 Euro Strafe für Cannabiswerbung
Aus dem „Bußgeldkatalog zum Konsumcannabisgesetz“, veröffentlicht mit dreiwöchiger Verspätung im aktuellen Amtsblatt: Mit bis zu 30.000 Euro wird bestraft, „wer für Cannabis wirbt“ – tja, da wäre der Senat unter den üblichen Verdächtigen wohl selbst ganz vorne mit dabei, denn nach dem Motto „Any promotion is good promotion“ hat wohl kaum etwas anderes mehr dauerhafte Aufmerksamkeit für den Rausch aus der Tüte erregt als die von Berlin wie benebelt verschleppte amtliche Umsetzung des überbewerteten Gesetzes des Jahres.