BVG bietet keine Drogenberatung
So, jetzt wühlen wir uns erst mal durch die Anfragen des Abgeordnetenhauses. Zwischenstopp bei dieser Frage: „Welche Kompetenzen hat die BVG als Verkehrsunternehmen in der Drogenberatung vorzuweisen?“ Antwort der Wirtschaftsverwaltung: „Die Drogen- und Suchtberatung von Fahrgästen liegt nicht im Verantwortungs- und Aufgabenbereich der BVG.“ Und es stimmt ja: Viele Fahrgäste nehmen schon vor dem Zug einen Zug.