Vollstreckungsaufschub verlängert

Der coronabedingte Vollstreckungsaufschub für Ersatzfreiheitsstrafen wird in Berlin bis zum vierten März verlängert. Betroffen sind Menschen, die eine Geldstrafe, beispielsweise wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht gezahlt haben und deshalb eigentlich in Haft müssten.