Zu viele Informationen
„Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber“, heißt es auf Bettina Gabers Website. Deswegen muss sie mit ihrer Praxis-Kollegin Verena Weyer heute vor Gericht – auch nach der Überarbeitung von Paragraf 219a ist die Angabe der Methode nicht erlaubt. Geklagt haben zwei selbsternannte „Lebensschützer“, natürlich Männer. Der Prozess beginnt um 11.30 Uhr im Amtsgericht Tiergarten, Eingang Wilsnacker Straße 4, in Moabit. Es darf protestiert werden.