Prominent durch Gegendarstellung
Kein Witz ist diese aktuelle Gegendarstellung:
„In der ‚Super-Illu‘ vom 6. Dezember 2018 heißt es in einem Artikel unter der Überschrift ‚Liebe im Verborgenen‘ über mich: ‚Der Jurist, der es mag, wenn er als Prominentenanwalt bezeichnet wird, …‘
Hierzu stelle ich fest: Ich mag es nicht als ‚Prominentenanwalt‘ bezeichnet zu werden.
Berlin, den 6. Dezember 2018
Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Schertz
Anmerkung der Redaktion: Das Berliner Pressegesetz verpflichtet uns zum Abdruck dieser Gegendarstellung ohne Rücksicht auf ihren Wahrheitsgehalt.“
So wird man natürlich auch prominent.