Reichsbürger hat keinen Anspruch auf bare Rente

Durchaus relevant ist hingegen, ob man die deutsche oder „preußische“ Staatsbürgerschaft hat. Ein Reichsbürger, der laut eigenen Angaben allein „preußische Papiere“ und kein Konto besitzt, hatte vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg darauf geklagt, dass ihm die Rente ohne Abzüge bar ausgezahlt werden muss – und verloren. Begründung: Für sein Anliegen gebe es keine Rechtsgrundlage.