Schwangerschaftsabbruch: Geldstrafe für Ärztin

„Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen.“ Für diesen Satz auf ihrer Homepage muss die Berliner Ärztin Bettina Gaber 2000 Euro Strafe zahlen, urteilte das Kammergericht gestern rechtskräftig. Es handele sich – trotz der Reform des umstrittenen Paragrafen 219a – um unerlaubte „Werbung“ für einen Schwangerschaftsabbruch. „Das ist schon alles ein bisschen irrwitzig“, sagt Gaber (via taz) – und erwägt nun, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Für das gute Mindestrecht von Frauen, sich sebstbestimmt zu informieren.