Das Ende der nächtlichen Prohibition steht bevor – im Entwurf zur Änderung der Covid-19-Verordnung für die Senatssitzung am Dienstag ist das Alkohol-Verkaufsverbot zwischen 0 Uhr und 5 Uhr gestrichen – damit wäre auch in der Checkpoint-Kernarbeitszeit der Nachschub wieder gesichert. In den Anmerkungen zum Ende der Sperrstunde weist Staatssekretär Martin Matz allerdings darauf hin, dass es weiterhin beim „Konsumverbot in Grünanlagen/auf Parkplätzen bleibt“ (mehr dazu gleich weiter unten). Und Regierungsrat Dominik Pross merkt für die Gesundheitsverwaltung an, dass sie der Streichung nur dann zustimmt, wenn „alkoholische Getränke ‚to-go‘ nicht im Umfeld von Gaststätten konsumiert werden dürfen. Stichwort: Traubenbildung.“ Hm, das scheint also nur für Wein zu gelten.
Weitere geplante Lockerungen u.a. (immer unter Wahrung sonstiger Hygienevorschriften):
+ Pünktlich zur saisonalen Schließung der Hallenbäder dürfen diese wieder öffnen…
+ … und gerade noch rechtzeitig zum Beginn der Hitzewelle (bis zum Ende der Woche werden 35 Grad erwartet) ist der Saunabesuch wieder erlaubt (mit Negativ-Test).
+ Wettkampfsport im Freien ist auch im Amateurbereich wieder frei (mit Zuschauern).
+ „Tanzlustbarkeiten“ im Freien sind mit bis zu 100 negativ getesteten Personen erlaubt.
+ Jahrmärkte und Volksfeste sind wieder zulässig.
So, was haben wir da noch… ach ja, ein bisschen Sex braucht jede gute Senatsvorlage (§17, Abs. 4): „Ist für das Erbringen oder die Inanspruchnahme einer sexuellen Dienstleistung, beispielsweise beim Oralverkehr, das Abnehmen der medizinischen Maske zwingend erforderlich, so ist dies zulässig, wenn ausgeschlossen werden kann, dass ein Infektionsrisiko besteht.“ Tja, das nennt sich wohl bezwingende Logik (obwohl… ach ne, das passt hier eher nicht so gut).