Zweckentfremdungsvorwurf: Kein All-Inclusive-Urlaub in Berlinovo-Wohnungen

Durch möblierte Wohnungen lässt sich die Mietpreisbremse umgehen (CP von gestern). Dagegen, dass das landeseigene Unternehmen Berlinovo genau damit hantiert, klagt seit 2018 mit Covivo eines der größten Immobilienunternehmen Europas. Der Betrieb einer Immobilie als „Boardinghouse“ sei nicht vereinbart. Der Vorwurf: Zweckentfremdung. Berlinovo streitet ab. In einem Schriftsatz, der dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es: „Die Beklagte bietet (…) über die – einer möblierten Wohnung entsprechende – Ausstattung mit Bett-, Tisch- und Badwäsche hinaus keine der für einen Beherbergungsbetrieb typischen Serviceleistungen (…).“ All-inclusive-Urlaub gibt’s also noch nicht.