Mietendeckel im Schnelldurchlauf
Zurück zum Mietendeckel. Das wichtigste Gesetz dieser Legislaturperiode wird nach monatelangen Verhandlungen im Schnelldurchlauf fertiggestellt. Noch am Montagmorgen hieß es in der Staatssekretärskonferenz, der vollständige Entwurf werde „mit Hochdruck überarbeitet“ und den Verantwortlichen „so schnell wie möglich“ zugestellt. Der Chef der Senatskanzlei bat, fertig Abschnitte gegebenenfalls vorzeitig zu verschicken. IT-Staatssekretärin Sabine Smentek erklärte, eine Übermittlung sei für „ihr Haus zur Prüfung verfassungsrechtlicher Fragen entscheidend“. Am frühen Abend lag das Papier mit mehr als 50 Seiten vor. Von einer Nachtschicht kann ausgegangen werden. Sternstunden der Verwaltungsarbeit! In der heutigen Senatssitzung will man den Entwurf beschließen.
Das Gesetz, so heißt es im aktuellen Entwurf, soll „die bislang rasante Preisentwicklung auf dem freien Mietenmarkt nicht nur bremsen, es soll die Mieten auch auf ein sozialverträgliches Maß“ zurückführen. Geschätzte Entlastungen für Mieter: 2,166 Milliarden Euro in fünf Jahren. Verwaltungsmehrkosten für das Land Berlin: 7,5 Millionen Euro in 2020, jeweils 33 Millionen in den Folgejahren. Der Mietenstopp soll rückwirkend zum 18. Juni 2019 gelten. Ab 2022 kann die Miete jährlich mit einem Höchstwert von 1,3 Prozent inflationsbedingt erhöht werden, soweit die Obergrenze nicht überschritten ist. Für die Kappung sogenannter Wuchermieten ist die Stadtentwicklungsverwaltung zuständig (alle weiteren Details hier). Sternstunden der Verwaltungsarbeit?