Thierse gegen Neuabstimmung übers Grundgesetz
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So geht es schon gut los, das Grundgesetz. Seit 75 Jahren schützt es Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat und eben Menschenwürde in der Bundesrepublik, nach der deutschen Einheit 1990 auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. In Ostdeutschland fremdeln allerdings nicht wenige Menschen mit den offiziellen Feierlichkeiten in dieser Woche, denn sie selbst sind erst seit 34 Jahren mitgemeint. Hätte eine gemeinsame deutsche Verfassung dieses Fremdeln auflösen können?
„Ach was“, sagt Wolfgang Thierse am Checkpoint-Telefon. Der frühere Bürgerrechtler, Mitbegründer der ostdeutschen Sozialdemokratie und langjährige Präsident des Deutschen Bundestages erinnert sich: „Die große Mehrheit wollte damals die schnelle Einheit, sie wollte die Grundfreiheiten, die Demokratie und den Rechtsstaat sofort garantiert wissen.“ Das heutige Fremdeln zum damaligen Beitritt bezeichnet der 80-Jährige als „interessengeleitete Erfindung derjenigen, die noch der DDR nachhängen“. Eine gemeinsame Verfassung „wäre schön gewesen, war aber damals eine Illusion“.
In der Tat hatte es noch in der untergehenden DDR das Bemühen um eine neue Verfassung gegeben, erarbeitet insbesondere von Bürgerrechtlern am Runden Tisch. „Dem Tempodruck der damaligen Zeit hat dieser Entwurf aber nicht standgehalten“, erzählt Thierse. „Die Menschen wollten schnell die D-Mark und es war unklar, wie lange Michael Gorbatschow in der Sowjetunion noch die Macht besaß, der deutschen Einheit zuzustimmen. Da noch nebenbei eine neue gemeinsame Verfassung auszuarbeiten, sie breit zu diskutieren und darüber abstimmen, hätte zu Verzögerungen bei der Einheit geführt.“ So überschlugen sich nach der friedlichen Revolution die Ereignisse, die Hoffnungen der Bürgerrechtler auf eine austarierte Vereinigung und auch die der SPD auf einen langsameren Prozess wurden bei den Wahlen abgestraft.
Lässt sich die manchmal sichtbare Leerstelle, dass Ostdeutschland letztlich kaum etwas zur Verfassung, zur Hymne, zur Flagge, zum Feiertag der deutschen Einheit beitragen konnte, denn noch heilen – etwa durch eine neue Volksabstimmung über das Grundgesetz? Thierse ist da skeptisch. „Es braucht keine Legitimation für das Grundgesetz, es ist durch die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik bestens legitimiert.“ Nur den Artikel 146 könne man per Zwei-Drittel-Beschluss von Bundestag und Bundesrat abschaffen. Er lautet: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“