Flüchtlingsfamilie kann Kind nicht beerdigen

Keine Wahl hatte offenbar eine Familie, von deren Schicksal Gottfried Martens, Pfarrer der Evangelisch-Lutherischen Dreieinigkeits-Gemeinde in Steglitz, gestern Abend auf Facebook berichtete. „Das Kind einer Familie aus der Gemeinde stirbt zwei Stunden nach der Geburt. Die Familie geht mit einem auf Deutsch verfassten Schreiben ihres Heims zum Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten in Berlin, um eine Kostenübernahme für die Beerdigung zu erbitten.“ Dort habe man das Schreiben angeschaut und gesagt: „Sie haben in zweieinhalb Wochen hier einen regulären Termin. Bitte stellen Sie dann einen Antrag auf Kostenübernahme.“ Die Flüchtlingsfamilie, die in einer Unterkunft in Hellersdorf wohnt, wurde weggeschickt, bis heute wartet sie auf den Termin, bis heute ist das Kind nicht beerdigt. Einige Tage später erhält sie Post mit der Steueridentifikationsnummer für ihren Sohn. Verbunden mit dem Hinweis, diese sorgfältig aufzubewahren, weil er sie in seinem ganzen Leben immer brauchen werde. Willkommen in Deutschland.