Selting zeigte Rechtsanwaltskanzlei an: Das Eigentor der Berliner Verfassungsgerichtspräsidentin in der Befangenheitsaffäre

Vor der Entscheidung über eine Wahlwiederholung in Berlin verdächtigte Selting den Rechtsanwalt eines Verfahrensbeteiligten der Pflichtverletzung. Monate später folgte eine Razzia. Von Lorenz Maroldt.

Selting zeigte Rechtsanwaltskanzlei an: Das Eigentor der Berliner Verfassungsgerichtspräsidentin in der Befangenheitsaffäre
Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

In der Befangenheitsaffäre um Verfassungsgerichtspräsidentin Ludgera Selting, vom Checkpoint im Herbst 2022 aufgedeckt (Selting hatte im Zusammenhang mit der Akteneinsicht in die Wahlprotokolle zur Abgeordnetenhauswahl gegenüber ihrem Kollegium falsche Angaben gemacht; hier nachzulesen), war eine Frage bisher offengeblieben:

Von wem kam die Anzeige, die das Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Marcel Templin und die polizeiliche Durchsuchung von dessen Kanzlei ausgelöst hat? (Die Vorgeschichte können Sie hier nachlesen.)

Sowohl das Verfassungsgericht als auch die Generalstaatsanwaltschaft sowie die Rechtsanwaltskammer verweigerten eine Stellungnahme, und die damalige Justizsenatorin Lena Kreck ließ ausrichten, sie habe „keine Kenntnis“. Doch jetzt steht nach Checkpoint-Informationen fest: Es war Selting selbst – die Gerichtspräsidentin ging mit einer Anzeige gegen den Anwalt vor, dessen Mandant sie wegen eines ungewöhnlichen Verhaltens für befangen hielt.

Templin vertritt den früheren Abgeordneten Marcel Luthe, der die Abgeordnetenhauswahl 2021 angefochten hatte. Weil es bei der Einsicht in die Wahlprotokolle am 20. Mai 2022 zu einem verbalen Zusammenstoß zwischen Selting und Mitarbeitern des Verfahrensbeteiligten gekommen war, lehnte Luthe die Präsidentin wegen des Verdachts der Befangenheit ab. Doch noch bevor das Verfassungsgericht über den Antrag gegen Selting entschied, legte die Präsidentin nach.

Drei Tage nach dem Vorfall, am 23. Mai 2022 (es waren inzwischen Inhalte der ohnehin öffentlichen Wahlprotokolle in verschiedenen Medien veröffentlicht worden), stellte Selting „Anzeige wegen Verdachts des Verstoßes gegen Pflichten der anwaltlichen Berufsordnung“ bei der Rechtsanwaltskammer: „Ich bitte, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. das Erforderliche zu veranlassen.“ Die daraufhin eingeschaltete Generalstaatsanwaltschaft hielt eine Beschlagnahme von Akten und Datenträgern in Templins Kanzlei für erforderlich.

Eilt! Noch heute!“ hatte Selting am 23.5.2022 auf ihre Anzeige geschrieben. Aber erst am 15.1.2023, also knapp acht Monate später und genau drei Tage nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Wiederholungswahl, klingelten Beamte des Landeskriminalamts (LKA) mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Hand in der Kanzlei von Rechtsanwalt Templin.

Gesucht wurden Hinweise darauf, dass die namentlich genannten Personen, die im Auftrag von Luthe die Akten digital erfassten, Mitarbeiter des Rechtsanwalts waren. Der Inhalt der beschlagnahmten Unterlagen geht weit darüber hinaus. Die Ermittlungen dauern an.