Senatsverwaltung äußert sich zum Thema Ampelphasen

Dass Berliner auch mal sprinten müssen, um innerhalb der (viel zu kurzen) Ampelphase auf die andere Straßenseite zu gelangen, hatten wir im vergangenen Jahr bereits thematisiert. Nachdem sich Ulrich Nöppert mit genau dieser Kritik an den Senat gewandt hat (Ampel Hauptstraße / Hildegard-Marcusson-Straße / „Man steht dann mit Kindern u.o. Kinderwagen mitten auf der Straße zwischen zwei Straßenbahngleisen und dem Autoverkehr“), gibt es nun eine ausführliche Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen:

„Die Planung von Lichtsignalanlagen (LSA) erfolgt auf Grundlage der Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Diese geben unter anderem vor, dass die Freigabezeit für Fußgängerinnen und Fußgänger mindestens so groß sein muss, dass die halbe Furtlänge während der Grünzeit abgelaufen werden kann. An diese Freigabezeit  schließt sich die sogenannte Zwischenzeit an. Diese ist so berechnet, dass auch Fußgänger, die im letzten Moment bei Grün die Furt betreten, diese in normaler Geschwindigkeit  ohne Gefährdung durch einfahrende Verkehre räumen können. Diese Kriterien werden an der von Ihnen genannten LSA eingehalten. Es ist nicht erforderlich, dass Fußgängerinnen und Fußgänger die Furt innerhalb der Freigabezeit überqueren, vielmehr erlaubt die Freigabe das Betreten der Furt. Das sichere Räumen der Furt ist während der Rotzeit durch die oben beschriebene Zwischenzeit  gewährleistet.“ Kein Scherz.