"Fack ju Göhte" ist nicht schützenswert
Der Ausdruck „Fuck you“ ist „durch eine ihm innewohnende Vulgarität geprägt“ und auch Goethe kann daran nichts ändern. Das steht wirklich so in der Urteilsbegründung des Europäischen Gerichts. Die Constantin Film Produktion GmbH wollte sich nämlich gern den Titel ihres Millionenerfolgs „Fack ju Göhte“ markenrechtlich schützen lassen. Geht nicht, sagt das Gericht, denn nur weil den Film mehrere Millionen Menschen gesehen haben, bedeutet das nicht, dass die „maßgeblichen Verkehrskreise [sic! hihi] nicht von dem angemeldeten Zeichen schockiert wären.“ Kommentar von Sophia Gröschke von der Klassik-Stiftung Weimar: Goethe vom Sockel holen! (Q: Inforadio). Kommentar von Götz von Berlichingen: „Er aber, sag’s ihm, kann mich im Arsche lecken.“