Gemeinschaftlich schuld an fehlenden Wohnungen

„Solidarität im Senat“ und „Wohnen“ in einer Meldung: Die Senatskanzlei hat eine Ergänzung zum CP von gestern („Ziel von 5000 neuen Wohnungen für Studierende bis 2020 wird nicht erreicht“). Nicht allein der Regierende ist verantwortlich, die Senatoren sind es ebenfalls. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind für 2.500 Wohneinheiten zuständig (bis dato nur 1.245 Wohneinheiten gemeldet). Die Senatsverwaltung für Finanzen und berlinovo ebenfalls (bis dato 2.122 Wohneinheiten gemeldet). „Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe“, heißt es. Und wenn’s dann gemeinschaftlich nicht klappt, ist man wenigstens gemeinschaftlich schuld.

Sollte übrigens irgendwer mal irgendwann eine Definition für Gentrifizierung brauchen – wir hätten da einen Berlin-Vorschlag: „Neukölln, 110 Quadratmeter, 4.400 Euro“ der auch „Kreuzberg, 25 Quadratmeter, 1060 Euro“. Zur Wiedervorlage.

Je älter, desto besser sind übrigens die Chancen den Kampf gegen die Gentrifizierung zu gewinnen: „Wir sind alt und brauchen den Wohnraum“ – so ungefähr hat ein Paar (87 und 84 Jahre) vor dem Berliner Landgericht Widerspruch gegen eine Wohnungskündigung eingelegt. Und Recht bekommen. Eine konkrete Altersgrenze, ab der ein solcher Härtefall vorliegt, nannte das Gericht allerdings nicht.