Wer versteht den Partyfahrplan?

Jetzt ist es nicht mehr zu verhindern: Berlin wird den 9. November feiern – wie steht hier, wo im aktuellen Amtsblatt. Der Polizeipräsident in Berlin (aka Polizeipräsidentin Slowik) gibt dort bekannt: „Gemäß § 17 Absatz 1 und § 29 Absatz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ord­nungsgesetzes (ASOG Bln) sowie gemäß § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes (VersG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl. I. S. 1789), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2366) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfGBln) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezem­ber 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden ist, ergeht folgende Allgemeinverfügung: Am 9. November 2019 wird in der Zeit von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr in dem unter II. bezeichneten Bereich (Pariser Platz; Unter den Linden zwischen Pariser Platz und Wilhelmstraße; jeweils einschließlich der Fahrbahnen und Gehwege) der Gemeingebrauch des öffentlichen Straßenlandes dahin eingeschränkt, dass…“

Den Rest erspare ich Ihnen und fasse mal zusammen: gefeiert werden darf.
Juraprüfung bestanden.