Keine Prognosen zu Bearbeitungsbeginn: Berliner Kammergericht lässt zahlreiche Verfahren seit 2020 liegen

In einem Brief teilt das Gericht mit, dass viele Verfahren vorerst unbearbeitet bleiben. Ein Berliner Rechtsanwalt empört sich und spricht von einer Kapitulation der Rechtspflege. Von Robert Ide und Thomas Lippold.

Keine Prognosen zu Bearbeitungsbeginn: Berliner Kammergericht lässt zahlreiche Verfahren seit 2020 liegen
Foto: dpa / Britta Pedersen

Einen Schnaps in der Gerichtsklause kann man wohl gebrauchen, wenn man es gerade mit dem Berliner Kammergericht zu tun hat. Dort warten nach Aussage des Rechtsanwalts Thomas Herro mehrere seit Jahren anhängige Verfahren auf weitere Bearbeitung, darunter Berufungsverfahren aus dem November 2020 und Februar 2021. In einem Schreiben des Gerichts wird nun gar mitgeteilt, dass „keinerlei Vorhersage gemacht werden kann, wann mit der Bearbeitung des vorliegenden Verfahrens begonnen werden kann“. Selbst mit einem „auch nur mittelfristigen Bearbeitungsbeginn wird indes nicht zu rechnen sein“. Eine vakante Stelle im 5. Zivilsenat des Gerichts bleibe bis zum Jahresende unbesetzt, danach müsse die Kollegin oder der neue Kollege „zunächst in die Spezialgebiete des Senats einarbeiten“ und die teilweise seit 2020 anhängigen Verfahren „grundsätzlich chronologisch abarbeiten“. In dem Gerichtsschreiben „regt der Senat nachdrücklich an“, eine „gütliche oder sonstige nichtstreitige Erledigung“ zu suchen. Und bittet nahezu darum, möglichst nicht mehr damit behelligt zu werden.

 „In diesem Fall würde ich nicht nur von einem Stillstand der Rechtspflege, sondern von einer Kapitulation sprechen“, sagt Anwalt Herro dem Checkpoint. Zwar gebe es wegen der vielen Prozesse nach dem Diesel-Betrugsskandal der Autoindustrie und angesichts des Nachwuchsmangels in der Justiz überall längere Gerichtsverfahren. „Aber dass Verfügungsverfahren in der Berufungsinstanz zum Teil mehrere Jahre beim Kammergericht hängen, ist in der Form deutschlandweit einzigartig.“

Das Gericht räumt auf Checkpoint-Anfrage ein, entsprechende Schreiben an mehrere Anwälte verschickt zu haben. Darüber hinaus lässt es wissen, „dass die derzeitigen Vakanzen sehr unerfreulich sind, jedoch davon auszugehen ist, dass diese nur kurzfristig bestehen“. Demnach sollen durch neun neue Richterinnen und Richter „die derzeit leider bestehenden Lücken in einigen Senaten bis Ende des Jahres gefüllt sein“. Die Justizverwaltung zeigt sich auf Anfrage von dem Gerichtsschreiben überrascht, teilt aber mit: „Das fragliche Schreiben zeigt auch auf, wie und wann das Verfahren voraussichtlich weiter gefördert werden wird, auch wenn dies für die Parteien sicherlich unbefriedigend war.“ Wegen der richterlichen Unabhängigkeit obliege es „den Richterinnen und Richtern selbst, wie sie das Verfahren führen“. Oder wie eben nicht.

Auf die Frage, ob es sich hier nicht längst um einen Stillstand der Rechtspflege handelt, antworten Kammergericht und Justizverwaltung unisono mit einem schlichten „Nein“. Darüber sollte mal ein Richter befinden – wenn es denn einen geben würde.