Damit muss sich Klaus Lederer abfinden: Die Höhe der Abfindung, die der linke Kultursenator mit dem geschassten Stasi-Gedenkstättenleiter Hubertus Knabe ausgehandelt hat, muss veröffentlicht werden. Das entscheid das Verwaltungsgericht nach einer Auskunftsklage des Tagesspiegels.