Damit muss sich Klaus Lederer abfinden: Die Höhe der Abfindung, die der linke Kultursenator mit dem geschassten Stasi-Gedenkstättenleiter Hubertus Knabe ausgehandelt hat, muss veröffentlicht werden. Das entscheid das Verwaltungsgericht nach einer Auskunftsklage des Tagesspiegels. Zudem müssen auch Vorwürfe, Knabe hätte in seiner Amtszeit nicht nur sexuelle Belästigungen seines Vizes geduldet, sondern sich womöglich selbst unangemessen verhalten, öffentlich ausgewertet werden. Knabe müsse es als öffentliche Persönlichkeit „hinnehmen, dass das öffentliche Interesse an seiner Person höher ist als das öffentliche Interesse an anderen Berufstätigen im öffentlichen Dienst“, urteilte das Gericht. Knabe bestreitet die Vorwürfe, Lederer kann noch Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Natürlich nur öffentlich.