Darf’s noch etwas mehr sein?
Zwei ehemalige Mitglieder des Abgeordnetenhauses haben eine Verfassungsklage gegen die Neuregelung des Landesabgeordnetengesetzes eingereicht. Irina Rusta (SPD) und Jürgen Adler (CDU) wollen in rot-schwarzer Klage-Koalition erreichen, dass auch ehemalige Abgeordnete von den kürzlich erhöhten Altersbezügen profitieren. Die erhält jedoch nur, wer zum Zeitpunkt der Gesetzesverabschiedung (26.9.2019) Mitglied des Abgeordnetenhauses war. Wie unfair! „Diese Abgeordneten erhalten infolge der Neufassung zukünftig eine deutliche höhere Altersentschädigung als es die bisherigen Regelungen vorsahen.“ Dass die Abgeordneten aktuell auch ein wenig mehr arbeiten sollen, ist den Klagenden offenbar entgangen. Aber das ist juristisch vermutlich ebenso egal wie die Tatsache, dass Rusta und Adler ihre Altersbezüge seit dem 1. Dezember 2001 erhalten. Sie haben die Neuregelung folglich nur ganz knapp verpasst.