"Volkslehrer" scheitert vor Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht Berlin hat am Mittwoch die Klage des selbsternannten „Volkslehrers“ Nikolai N. gegen seine fristlose Kündigung aus dem Schuldienst abgewiesen. N. sei nicht zur „Erfüllung seiner Dienstpflichten“ geeignet. Sein YouTube-Kanal sei ein „Propagandamittel“, der Holocaust und die Opfer seien in den Videos in Frage gestellt worden, so die Begründung.