"Volkslehrer" scheitert vor Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht Berlin hat am Mittwoch die Klage des selbsternannten „Volkslehrers“ Nikolai N. gegen seine fristlose Kündigung aus dem Schuldienst abgewiesen. N. sei nicht zur „Erfüllung seiner Dienstpflichten“ geeignet. Sein YouTube-Kanal sei ein „Propagandamittel“, der Holocaust und die Opfer seien in den Videos in Frage gestellt worden, so die Begründung. Weiter hieß es: Die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik stehe aktuell im Inneren und Äußeren politisch unter besonderem Druck, dem müsse der Staat standhalten und entschlossen entgegentreten. Der Staat müsse sich auch gegen diejenigen wehren, die sich mit einem anderen Deutschland identifizierten. Ein Urteil mit Ansage.