CDU-Fraktion irritiert mit Flyer zum Volksbegehren

Die „Informationen zum Enteignungsvolksentscheid“ sehen einem offiziellen Schreiben zur Wahl sehr ähnlich. Fraktionssprecher Wedekind verteidigt das Vorgehen. Von Lorenz Maroldt

CDU-Fraktion irritiert mit Flyer zum Volksbegehren
Ein Gutachten hat nach Angaben der CDU-Fraktion den Flyer vorab als zulässig eingestuft. (Symbolbild) Foto: Michael Kappeler/dpa

Was die CDU-Fraktion da gerade als Flyer verschickt, kommt vielen bekannt vor – und tatsächlich: Die „Informationen zum Enteignungsvolksentscheid“ sehen dem offiziellen Informationsschreiben der Landesabstimmungsleiterin dazu in Schriftart und Anschein zum Verwechseln ähnlich – bis hin zum Berliner Bären im Kopf. Ja, dürfen die denn das? „Die CDU täuscht Wähler:innen“, empörte sich sogleich die Initiative und veröffentlichte einen Vergleich (hier zu sehen). Aber auch unabhängig von der Machart stellt sich die Frage, ob die Fraktion hier verbotene Parteiwerbung im Wahlkampf betreibt – und deshalb haben wir diese Frage auch gleich mal der Fraktion gestellt. Am Abend antwortete Fraktionssprecher Olaf Wedekind:

Der CDU-Fraktion wurde vorab von der Präsidentin des Rechnungshofes und mit einem Rechtsgutachten die Zulässigkeit einer Information zum Volksentscheid bestätigt. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um Wahlkampfzwecke (siehe auch expliziten Hinweis auf der Karte). Vielmehr wird die Information der Bevölkerung nach der Verhinderung einer Stellungnahme des Parlaments durch Rot-Rot-Grün sichergestellt.“

Wer dieses Gutachten erstellt hat, beantwortete Wedekind nicht mehr. Vielleicht der emeritierte Staatsrechtler Ulrich Battis, der gerade im Auftrag des Lobbyvereins „Neue Wege für Berlin“ die Enteignungspläne für „nicht umsetzbar“ und „unverhältnismäßig“ erklärte (Q: B.Z.)? Wir werden sehen – unser landespolitischer Reporter Robert Kiesel bleibt jedenfalls dran.