Innerfamiliäres Car-Sharing ist nicht vorgesehen

Investiert wird derzeit auch fleißig in die Parkraumbewirtschaftung, eigentlich dazu da, um Anwohnern das Leben zu erleichtern. Wesentlich komplizierter ist es dadurch allerdings bei CP-Leserin Corinna Fricke geworden. Sie wohnt in Mitte mit Parkausweis, da sie meist Fahrrad fährt, teilt sie sich den alten Polo aber mit Tochter und Enkel. Die wohnen allerdings in einer anderen Bewirtschaftungszone in Pankow. Und, Sie ahnen es, ein solch innerfamiliäres Car-Sharing ist verwaltungsmäßig nicht vorgesehen. Antwort des Bezirksamts Pankow: „Zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises fehlen mir noch folgende Unterlagen: Die vorhandene noch gültige Vignette ... ist im Original einzureichen. Denn es gilt: Es darf nur 1 Bewohnerparkausweis pro Anwohner / Fahrzeug ausgestellt werden.“
 
Anruf in Mitte, Amt für Bürgerdienste: Ja, das ist leider so. „Uns ist bewusst, dass es deshalb immer wieder Probleme mit Carsharing gibt.“ Können aber leider nichts machen wegen der bundesweit geltenden Gesetze. Ein Wohnort, ein Auto, eine Vignette, ein Ausrufezeichen. Und was sagt die Verkehrsverwaltung (auch Umwelt)? Na klar: Nicht zuständig. „Die Parkraumbewirtschaftung ist Sache der Bezirke.“ In der Autostadt Berlin gilt eben: Besser, wenn jeder sein eigenes Auto hat.