Einspruch, Luthe
Warten müssen wir bekanntlich auch noch etwas auf die vollständige Aufklärung des Berliner Wahlchaos‘: Der fraktionslose Abgeordnete Marcel Luthe (früher FDP, jetzt Freie Wähler), unermüdlicher Anfragenkönig der vergangenen Jahre, reichte gestern Abend offiziell Einspruch vorm Berliner Verfassungsgerichtshof gegen die Wahlen vom 26. September ein (AGH, BVV und Volksentscheid). „Die Vielzahl und die Schwere der Mängel der Wahl lassen den Schluss zu, dass das amtliche Endergebnis nicht nach den verfassungsgemäßen Wahlgrundsätzen zustande gekommen ist“, heißt es in dem Schreiben, das auf 47 Seiten die Einspruchsgründe auflistet, teils mit eidesstattlichen Versicherungen. „Die vielen Nachrichten durch betroffene Bürger haben mich darin bestärkt“, teilt Luthe mit, „dass wir nur durch eine neutrale, ergebnisoffene Überprüfung den Makel dieses Organisationsversagens vom 19. Abgeordnetenhaus werden nehmen können.“
Und es kommt noch dicker: In einer weiteren Anfrage an den Senat wollte Luthe wissen, ob sogar Tote gewählt haben könnten. Antwort der Innenverwaltung (sinngemäß): Das weiß nur der Herrgott (oder auch: Herrgott nochmal!) „Die Stimmen eines Wählers, der an der Briefwahl teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungültig, dass er vor dem oder am Wahltage stirbt (§ 39 Absatz 5 Bundeswahlgesetz (BWG), § 3 Absatz 8 Landeswahlgesetz (LWG)).“ Vorschlag zur Güte: Die Sache lassen wir mal ruhen.