In den nächsten acht Wochen wird Michael Müller ein Doppelleben führen: als Regierender Hinterbänkler. Während Armin Laschet seine Nachfolge in NRW ordentlich geregelt hat (Reportage seines ersten Tags als einfacher Abgeordneter hier), bleibt Berlins Regierender Bürgermeister bis zur Vereidigung seiner Nachfolgerin (wenn’s gut läuft Mitte Dezember) neben seinem Bundestagsmandat auch: Regierender Bürgermeister. Das hat ausnahmsweise mal nichts mit der organisierten Unzuständigkeit dieser Stadt zu tun, sondern damit, dass die Berliner Landesverfassung das (im Gegensatz zu NRW) nun mal zulässt. Und was erlaubt ist, ist schließlich auch okay, oder etwa nicht?
Die Senatssitzung hat Müller gestern wegen der konstituierenden Sitzung des 20. Bundestags (alles dazu hier) jedenfalls schon mal versäumt, es wird sicher nicht der letzte Interessenkonflikt sein. Auch die Frage, ob Müller in den nächsten Wochen auf beiden Seiten der Spree seine vollen Bezüge bezieht, blieb bislang unbeantwortet. Nur eins ist sicher: Im Bundesrat wird er nicht mehr zu sehen sein. Niemand darf gleichzeitig in beiden Bundeskammern sitzen – er werde einen Senatsvertreter schicken, sagte Müller gestern gut gelaunt in eine Phoenix-Kamera.
Dass der SPD-Politiker als Neuer im Bundestag erstmal ein einfacher Abgeordneter sein wird, scheint ihm jedenfalls nichts auszumachen: „Ich mache mir da überhaupt nichts vor“, sagte Müller.