Whats-App-Regeln für Berlins PolizistInnen
Schweigen bei „respektlosen Äußerungen“ in Chats könne Zustimmung bedeuten, ermahnt die Berliner Polizei ihre Beamten. Von Ann-Kathrin Hipp.
An dieser Stelle eine kurze „Mitarbeiterinformation zur Nutzung privater Messenger-Dienste“, die an Berlins PolizistInnen ging: „Problematische bzw. potentiell respektlose Äußerungen, seien sie noch so scherzhaft gemeint, können Sie in den Bereich disziplinarrechtlicher wie strafrechtlicher Konsequenzen bringen. Der Austausch in Chatgruppen findet nicht in einem rechtsfreien Raum statt. Auch hier gilt die Wohlverhaltenspflicht im Sinne des § 34 Satz 3 Beamtenstatusgesetz. Daher ist auch eine individuelle Distanzierung zu solchen Äußerungen in Gruppenchats schwierig, Schweigen kann als Zustimmung interpretiert werden. Äußerungen Einzelner fallen somit unter Umständen auf alle Chat-Teilnehmenden zurück. Ebenso kann die darüber geführte Kommunikation leicht öffentlich werden, was sowohl das Ansehen Einzelner als auch das der gesamten Polizei Berlin schädigen kann.“