„Unwiderruflich verzichten“: Wie Klassenfahrten doch noch gebucht werden können

Trotz Haushaltsstopp können Klassenfahrten weiterhin gebucht werden – das teilte die Bildungsverwaltung mit. Der Haken: Lehrkräfte sollen auf eine Reisekostenerstattung verzichten. Von Anke Myrrhe.

„Unwiderruflich verzichten“: Wie Klassenfahrten doch noch gebucht werden können
Foto: dpa / picture-alliance

Und auch in den Schulen dreht die Verunsicherung die nächste Runde. Es stimmt nämlich nicht, dass wegen des Haushaltsstopps bis zum 30.11. keine Klassenfahrten gebucht werden können, wie die Bildungsverwaltung in einem Schreiben an die Schulen nun aufklärte (liegt dem Checkpoint vor), es dürfen nur keine Kosten entstehen. Konkret heißt das:

„Die Dienstkräfte haben die Möglichkeit, auf ihre Dienstreisekostenerstattung zu verzichten. Der Verzicht muss von der Dienstkraft ausgehen und darf nicht von der Schulleitung gefordert werden. Der Verzicht ist in schriftlicher Form gegenüber der zuständigen Stelle Schulaufsicht zu erklären. Darüber hinaus ist der Verzicht unwiderruflich.“

Ist doch nett, da haben besonders engagierte Lehrkräfte nun endlich die Möglichkeit, sich ein Luxus-Hostel-Zimmer auf eigene Kosten zu gönnen. Verwirrung gab es an mindestens einer Schule allerdings auch über den letzten Satz: Heißt unwiderruflich … das gilt für immer? Also für alle zukünftigen Klassenfahrten? Diese Frage hat die Bildungsverwaltung gestern nicht mehr beantwortet. Aber wir rechnen uns mal aus, dass sich das schnell auflösen lässt, oder?