Blindenverein klagt gegen E-Roller auf Bürgersteigen

Herumliegende Scooter erschweren sehbehinderten Personen die Orientierung – und sorgen für Unfälle. Ein Berliner Verein geht nun juristisch gegen die Roller vor. Von Robert Ide und Thomas Lippold

Blindenverein klagt gegen E-Roller auf Bürgersteigen
Geschäftsführerin Dr. Verena Staats vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin im Gespräch Foto: Bundesverband deutscher Stiftungen

Roller sind die neuen Poller. Die elektrischen Leihscooter parken nicht auf den Straßen, wo sie hingehören würden, sondern stapeln sich auf sowieso schon vollen Bürgersteigen. Fußgängerinnen und Fußgänger beklagen die Verkehrshindernisse seit nunmehr drei Jahren. Das damals abgegebene Versprechen des Senats, die E-Scooter zügig von Gehwegen zu verbannen, wird in der Realität des privatisierten öffentlichen Raums ausgebremst. Vor wenigen Wochen hat die Verkehrsverwaltung mit Korrekturen nachgebessert, etwa einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für die Leihfirmen und einer Umsetzungspflicht für falsch abgestellte Roller – im Alltag wirken diese sich bisher nicht aus. Nun reicht der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin eine Verbandsklage gegen die erteilte Abstellerlaubnis für die etwa 50.000 E-Roller ein. Mein Kollege Thomas Lippold hat mit Geschäftsführerin Verena Staats über die Gefahren für die Betroffenen gesprochen.

Frau Staats, warum klagen Sie gegen die abgestellten Elektroroller?

Wir gehen gegen die Abstellregeln der E-Roller und Leihfahrräder vor, weil sie nicht funktionieren. Für die rund 25.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Berlin ist die flexible Anmietung und Abstellung der Fahrzeuge im schlimmsten Fall lebensgefährlich. Die neuen Regelungen des Senats bringen so gut wie nichts, weil es ein wahnsinniges Vollzugsdefizit gibt. Unserer Auffassung nach helfen da nur feste Abstellflächen.

Welche Gefahren für blinde und sehbehinderte Menschen gibt es konkret im Alltag?

Vielleicht können sich viele das nicht vorstellen: Auch an einer Hauswand abgestellte Roller stören Menschen, die mit dem Langstock unterwegs sind. Der Stock kann unter das Trittbrett des Rollers rutschen. Ein weiteres Beispiel, das man in Mitte oder Prenzlauer Berg täglich beobachten kann: Umgestürzte Roller, die im Weg stehen, sind für Blindenführhunde ein Problem. Das Tier erkennt das Hindernis, führt aber nicht weiter, weil er die Besitzerin auf die Straße führen müsste. Das Hindernis ist damit unumgänglich. Wir haben uns 20 Jahre lang erkämpft, dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen selbstständig und mobil ohne Hilfe unterwegs sind. Das wird durch diese Praxis konterkariert. 

Sind Ihnen aus dem Verband konkrete Unfälle von blinden oder sehbeeinträchtigten Personen bekannt?

Ein älteres Mitglied stolperte über einen vor einem U-Bahn-Eingang abgestellten Roller und fiel rückwärts die ganze U-Bahn-Treppe hinunter. Ein junges Mitglied stürzte über einen Roller und rammte sich die Bremse ins Gesicht, direkt über dem Auge, und verletzte sich schwer. Ein blindes Mitglied mit Führhund zog sich bei einem Sturz einen schweren Handbruch zu.

Bringt die aktuelle Verordnung denn gar nichts, laut der Anbieter zur Einrichtung von Hotlines verpflichtet sind, um störende Roller aufzunehmen und umzusetzen? 

Diese Verordnung ist eine ziemliche Ohrfeige. Die vorgeschriebenen Reaktionsfristen sind ein Witz. Besonders stört uns, dass störende Roller nach 22 Uhr erst bis 10 Uhr des Folgetages weggeräumt werden müssen. Unsere blinden und sehbehinderten Mitglieder gehen aber natürlich auch arbeiten. Hinzu kommt, dass ich als blinde oder sehbehinderte Person einen Roller gar nicht einem Anbieter zuordnen kann. Es gibt keine Sammelhotline für alle Anbieter, sondern für jeden Anbieter eine. Abgesehen davon sollte es gar nicht meine Aufgabe sein, solche Sachen überhaupt zu melden. Warum müssen das die Bürgerinnen und Bürger übernehmen?