Restaurantöffnung am Freitag – so funktioniert‘s

Mit Blick auf die für Freitag vorgesehene Öffnung der Restaurants hat Thomas Lengfelder, Hauptgeschäftsführer des Berliner Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) kürzlich noch von „sehr, sehr, sehr vielen offenen Fragen“ gesprochen. Die Antworten hat die Wirtschaftsverwaltung immerhin zwei Tage vor Freitag geliefert: Das Abstandsgebot gilt demnach für Personen aus zwei Haushalten, „soweit die Umstände dies zulassen“, auch zum gemeinsamen Essen. Die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht gilt im Gastraum für das Personal. Gästen wird das Tragen „dringend empfohlen“. Eine Reservierungspflicht besteht nicht, ebenso wenig die Pflicht zur Aufnahme der persönlichen Daten von BesucherInnen. Beides wird lediglich „dringend empfohlen“. Die maximale Anzahl der Gäste eines Restaurants soll sich aus Größe und Bauart des Betriebes ergeben. Nicht geregelt ist die Höchstaufenthaltsdauer.