Gibt’s Hitzefrei in den Senatsverwaltungen?

Kurzer Blick auf die Sommerzeit der Senatsverwaltungen Nach der Hitzefrei-Debatte im vergangenen Jahr haben wir abgefragt, wie die Arbeitszeiten aktuell geregelt werden. Gewöhnlich gilt Gleitzeit zwischen 6 und 15 Uhr (freitags 14 Uhr). Jetzt sieht es folgendermaßen aus:

Stadtentwicklung: Keine Sonderregelung.
Inneres: Keine Sonderregelung, aber „wir achten darauf, dass die Büros gut temperiert sind und geben die üblichen Hinweise zum Arbeitsschutz, z.B. viel zu trinken".
Bildung: Keine Sonderregelung, „bei 95°C stellen wir den Betrieb ein“.
Senatskanzlei & Wirtschaft: Dienst kann in Abstimmung mit der Führungskraft schon vor der üblichen Kernzeit beendet werden. Die Zeit ist nachzuarbeiten bzw. können Gleitzeitguthaben oder Überstunden für den Ausgleich genutzt werden.

Verkehr: Dienst kann nach vorheriger Zustimmung des Vorgesetzten und unter Nutzung von Gleitzeitguthaben bzw. mit Nacharbeit am 25.06. und 26.06. bereits ab 13 Uhr beenden werden.
Kultur: Bürozeiten können in Abstimmung mit Vorgesetzen flexibel gestaltet und Überstunden abgebummelt bzw. Minusstunden gesammelt werden.
Gesundheit: Die Arbeitszeiten sollen möglichst in die kühleren Morgenstunden verlagert werden.
Soziales & Justiz: Arbeitsbeginn ist bereits um 5 Uhr morgens möglich.
Finanzen: Arbeitsbeginn ist jedem selbst überlassen.