80-jährige demente Mieterin wegen Eigenbedarfs gekündigt
Mitten im Mietenwahnsinn zeigen sich die ganzen Härten der zu weichen Berliner Wohnungsbaupolitik. Heute befindet der Bundesgerichtshof über den Fall einer dementen 80-Jährigen, die nach 45 Jahren Miete mit den erwachsenen Söhnen ihre Wohnung räumen soll. Ihr Vermieter macht Eigenbedarf für seine eigene Familie geltend – nun müssen Richter entscheiden, welchem Recht auf der juristischen Waagschale mehr Gewicht zugemessen wird: dem Schutz des Eigentums oder dem Schutz vor sozialer Härte. Ein Schutzraum für Härtefälle wäre auf jeden Fall mehr neuer bezahlbarer Wohnraum. Aber darauf kann Berlin derzeit nicht bauen.