Senat schätzt laufende Kosten nach Enteignung auf bis zu 340 Millionen Euro
Einen ersten Blick in die senatsinterne „amtliche Kostenschätzung“ zum Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ haben wir gestern geworfen: Die Entschädigungskosten werden mit 28,8 bis 36 Milliarden Euro beziffert. Den zweiten werfen wir heute hinterher: Knapp 243.000 Wohneinheiten von insgesamt zehn Unternehmen wären von einer Vergesellschaftung betroffen (Grundlage: Eigentümer mit mindestens 3000 Wohnungen). Jährlich müsste Berlin für die Finanzierung der einmaligen Kosten und die Bewirtschaftung der Bestände, „zusätzlich zu den Mieteinnahmen bei unveränderten Bestandsmieten voraussichtlich laufende Mittel in Höhe von 100 bis 340 Millionen Euro“ erbringen. Bereits die einmaligen Kosten wären aufgrund „ihrer besonderen Größenordnung“ aus Fremdmitteln zu finanzieren.
Eine Alternative zu den Unsummen versteckt sich im letzten Absatz: „Sofern es bei der Vergesellschaftung um ein Instrument zur Sicherstellung des Einflusses des Landes Berlin für die Gewährleistung angemessener Mieten geht (Anmerkung der Redaktion: ja), könnte das Land Berlin die betroffenen Grundstückseigentümer auch mit einer Mischung aus einer Sach- und Geldwertentschädigung entschädigen.“ Betroffenen Wohnungsunternehmen könnte auf entsprechender rechtlicher Grundlage „nur“ Grund und Boden entzogen und gleichzeitig das Erbbaurecht übertragen werden – verbunden mit einer Mietpreisobergrenze.